Sozialleistungen
Wenn das monaltliche Einkommen nicht reicht um die laufenden Kosten für Essen, Bekleidung, Miete und Heizug zu decken oder notwendige Anschaffungen für den Haushalt nicht getätigt werden können, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB). Den Antrag stellen Sie beim JobCenter, wenn Sie für mind. 3 Stunden täglich erwerbstätig sein können. Falls Sie nicht ode rnur weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können, wenden Sie sich an das Landratsamt Böblingen, Soziale Hilfen.
JobCenter Landkreis Böblingen
http://www.jobcenter-landkreisbb.de/
Grundsicherung für Erwerbsfähige
Gemeint sind damit das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld. Umgangssprachlich werden die Leistungen auch gerne als Hartz IV-Leistungen bezeichnet. Beide Leistungen dienen der Grundsicherung des Lebensunterhalts für Arbeitssuchende, ihrer Partner und Kinder, wenn sie im selben Haushalt leben.
Einen Antrag können Sie beim zuständigen regionalen JobCenter in den großen Kreisstädten Böblingen, Herrenberg, Leonberg und Sindelfingen stellen, wenn Sie hilfebedürftig im Sinne des Gesetzes sind und dem Arbeitsmarkt für mindestens 3 Stunden pro Tag zur Verfügung stehen.
Regionales JobCenter Böblingen,
Calwer Str. 1,
71034 Böblingen
Regionales JobCenter Herrenberg,
Stuttgarter Str. 35,
71083 Herrenberg
Regionales JobCenter Leonberg,
Eltinger Str. 61,
71229 Leonberg
Regionales JobCenter Sindelfingen,
Neckarstr. 16,
71065 Sindelfingen
Soziale Hilfen
Parkstr.16,
D-71034 Böblingen
Kontakt: Sekretariat
Telefon: 07031 / 663-1303,
Fax: 07031/ 663-1797
E-Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
http://www.lrabb.de/,Lde/start/Service+_+Verwaltung/Soziale+Hilfen.html
Das Amt für Soziales berät Eltern, die sich in einer wirtschaftlichen oder sozialen Notlage befinden und nicht mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können über:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung
- Hilfe zur Pflege