Kindergeld und Kinderzuschlag
Das Kindergeld ist unabhängig von Ihrem Einkommen. Ab 1. Januar 2023 beträgt das Kindergeld einheitlich 250 Euro monatlich
für jedes Kind.
Kindergeld erhalten Sie bis zum 18.Geburtstag eines Kindes. Für ältere Kinder, Kinder im Ausland oder in der Ausbildung gelten Sonderbestimmungen.
Das Kindergeld müssen Sie bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragen.
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Kinderzuschlag (KiZ)
Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen können pro Kind bis zu 250 Euro Kinderzuschlag (KiZ) erhalten. Er wird zusätzlich zum Kindergeld und gegebenenfalls zum Wohngeld ausbezahlt.. Die Höhe hängt von den Lebensumständen der Familie ab.
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