Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft
Amt für Jugend
Parkstraße. 16,
D-71034 Böblingen
Tel: Sekretariat 07031 / 663-1994
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www.landkreis-boeblingen.de
Alleinerziehnde und Eltern, die zusammenleben, gemeinsam das Kind versorgen und erziehen, aber nicht verheiratet sind, berät und unterstütz das Amt für Jugend bei allen Fragen
- zur Vaterschaft, wie beispielsweise: Wie und wo kann ich die Vaterschaft klären und anerkennen lassen?
- zum Unterhalt, wie beispielsweise: Wie viel Unterhalt steht meinem Kind zu? Steht mir selbst wegen der Betreuung des Kindes Unterhalt zu? Was tun, wenn der Unterhalt nicht regelmäßig kommt? Was ist Unterhaltsvorschuss?
- zum Sorgerecht, möglicherweise wollen Sie die Sorge für das Kind gemeinsam ausüben. Sie fagen sich, ob alle Fragen des Alltags gemeinsam geklärt werden müssen? Kann ich das gemeinsame Sorgerecht wieder ändern?
Minderjährige unverheiratete Mütter sollten in jedem Fall mit dem Amt für Jugend/Abteilung Vormundschaften Kontakt aufnehmen. In diesen Fällen tritt mit der Geburt des Kindes die gesetzliche Amtsvormundschaft für das Kind der Minderjährigen ein.
Bei all diesen Fragen empfiehlt es sich bereits vor der Geburt des Kindes Kontakt mit den MitarbeiterInnen des Amtes für Jugend aufzunehmen. Denn ist das Kind erst mal da, dreht sich erfahrungsgemäß der Alltag erst mal um Füttern, Wickeln und Schlafen.