Sozialer Dienst
Außenstelle Böblingen
zuständig für die Stadt Böblingen und alle Schönbuchgemeinden
Calwerstr.7,
D-71034 Böblingen
Telefon: 07031 663 1368
Fax: 07031 2381919
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Landkreis Böblingen
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zuständig für Herrenberg und die Gäugemeinden
Tübinger Str. 48
D-71083 Herrenberg
Telefon: 07031 663 2447
Fax: 07031 663 92447
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Landkreis Böblingen
Außenstelle Leonberg
zusändig für Leonberg und umliegende Gemeinden
Rutesheimerstr 50/2A
D-71229 Leonberg
Telefon: 07031 663 4070
Fax: 07031 663 4077
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Landkreis Böblingen
Außenstelle Sindelfingen
zuständig für Sindelfingen und umliegende Gemeinden
Corbeil-Essonnes-Platz 6
D-71063 Sindelfingen
Telefon: 07031 / 663 3050
Fax: 07031/ 663 93070
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Landkreis Böblingen
Wer kann sich an uns wenden?
Wir sind Ansprechpartner für Familien, Eltern, Kinder und Jugendliche sowie für junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr. Wir beraten und unterstützen die Betroffenen in Krisen - und Notsituationen und organisieren vor allem erzieherische Hilfeleistungen für Eltern, die sich gestresst und überfordert fühlen und sozial und persönlich besonders belastet und benachteiligt sind. Diese Hilfeleistungen sollen dazu beitragen, dass das Kindeswohl weiterhin gewährleistet ist. Unsere Handlungsgrundlage ist das Kinder - und Jugendhilfegesetz, auch Sozialgestzbuch VIII genannt.
Nach diesem Buch hat jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung zu einer gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit und auf Schutz sowie auf körperliche und seelische Unversehrtheit. Die sorgeberechtigten Eltern haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung.
Auftretende Probleme in Familien und Entwicklungsschwierigkeiten von Kindern sollen frühzeitig im vertrauensvollen Gespräch zwischen Eltern, Fachkräften des Sozialen Dienstes und weiteren Kooperationspartnern (Ärzte, Therapeuten, Hebammen) verhandelt werden. Wir arbeiten gemeinwesenorientiert und besuchen die Familien auch zu Hause. Wir setzen professionelle Helfer zur Unterstützung ein, beziehen aber auch engagierte Menschen aus dem weiteren Familienkreis und dem sozialen Umfeld zur Lösung der Probleme mit ein. Unsere Aufgabe sehen wir auch darin, hilfesuchende Eltern über weitere passende Unterstützungen anderer Leistungsträger zu informieren und sie dorthin zu vermitteln.
Schwangere und Eltern mit Babys und Kleinkindern
Der Soziale Dienst des Amtes für Jugend kann und soll besonders (jungen) Eltern und Alleinerziehenden in Problemlagen und Konfliktsituationen helfen. Bereits vor Geburt des Kindes können Schwangere und werdende Eltern Kontakt mit dem Sozialen Dienst aufnehmen, um Unterstützungsleistungen gemeinsam vorzubereiten. Weitere fachliche Stellen wie Schwangerenberatung des Gesundheitsamtes oder Ehe - und Familienberatungsstellen können ggf. miteinbezogen werden.
Folgende Hilfeleistungen organisieren wir z. B. bei festgestelltem erzieherischem Bedarf:
- Sozialpädagogische Familienhilfe
(als alltagspraktisch orientierte Unterstützung oder familientherapeutische Hilfe) - Einsatz einer (Familien-) Hebamme oder auch Krankenschwester
(eine Abklärung mit anderen Leistungsträgern wie Krankenkassen ist erforderlich) - Tagesbetreuung eines Kleinkindes in Familienpflege(Tagesmutter)
- Häusliche Betreuung und Versorgung von Kindern bei familiären Notsituationen
( Einsatz von Familienpflege und Krankenpflege/ Abklärung mit Kassen erforderlich)
Erreichbarkeit
Die Kolleginnen und Kollegen sind in ihren jeweiligen Außenstellen direkt oder über das Sekretariat auf Anfrage erreichbar. Ein Tagesbereitschaftsdienst gewährleistet, dass bei Krisen - und Notfällen immer eine Fachkraft zur Verfügung steht. Außerhalb der Dienstzeiten ist eine Rufbereitschaft eingerichtet, welche durch Zwischenschaltung über die Polizei bei Bedarf tätig wird. Wenn sich Eltern in extremen Überlastungssituationen befinden und Kinder und Jugendliche in Not sind, so stehen uns Bereitschaftspflegefamilien und spezielle Inobhutnahmestellen zur vorläufigen Krisenbewältigung zur Verfügung.