Sozialer Dienst
Für Eltern in Trennungs - und Scheidungssituationen bietet der Soziale Dienst im Amt für Jugend und Bildung nach § 17 und § 50 KJHG Beratungsgespräche an. Ziel ist es, die seelischen Belastungen für die betroffenen Kinder möglichst gering zu halten und mit den Eltern ein tragfähiges Konzept für die künftige Wahrnehmung der Sorgepflicht und der Umgangsregelung zu erarbeiten. Wir empfehlen, dass sich betroffene Eltern möglichst frühzeitig mit uns in Verbindung setzen.
Die gemeinsame elterliche Verantwortung auch nach Trennung und Scheidung bleibt grundsätzlich als Regelfall bestehen. Das Kind hat ein Recht auf regelmäßigen Umgang mit beiden Elternteilen. Insofern schlagen wir im Beratungsverlauf auch gemeinsame Elterngespräche vor.
Der Soziale Dienst kann bei hochstrittigen Elternkonflikten eine sozialpädagogische Fachkraft zur verträglicheren Umgangsbegleitung einsetzen bzw. in Kooperation mit dem Kinderschutzbund Böblingen und dem Familiengericht Böblingen einen sogenannten "Betreuten Umgang" in den Räumlichkeiten des Kinderschutzbundes vermitteln.
Der Soziale Dienst orientiert sich im Bereich Trennung und Scheidung an der bestmöglichen Lösung für das Kind und am sogenannten "Böblinger Weg". Danach wird angestrebt,dass die beteiligten Stellen wie Psychologische Beratungsstelle, Familiengericht, Rechtsanwälte, Jugendamt eng vernetzt und in Kooperation mit den betroffenenen Eltern zu einer guten gemeinsamen Regelung für das Kind gelangen. Der Soziale Dienst kann bei Bedarf auch geeignete psychologische bzw. therapeutische Hilfen für Trennungs -und Scheidungskinder vermitteln und bewilligen.